Internationales Kunstportal für Künstler, Kunstgalerien und alle Freunde der Kunst.
Deutsche Version

Versión española

English version

Start | Neu | Forum | Artikel | Bildersuche | Künstler | Kommentare | Galerien | Verweise | Lexikon | Anmelden

Anmelden
Benutzername

Passwort


Eingeloggt bleiben

Neu registrieren?
Passwort vergessen?

Aktuelle Diskussionen





Kunstforum: Kunstfreiheitsverbot- langer Text


Aktuelle Zeit: 21.04.2026 - 18:58:02
Hallo Gast, Sie sind nicht eingeloggt!

Forum > Ausstellungen & Galerien > Kunstfreiheitsverbot- langer Text
Seite: 1
[ - Beantworten - ] [ - Drucken - ]
 Autor
 Thema: Kunstfreiheitsverbot- langer Text
bsucher
Mitglied

3 Forenbeiträge
seit dem 10.05.2004

     
Eröffnungsbeitrag Abgeschickt am: 10.05.2004 um 10:02 Uhr

Sicher wäre es keine Erschwernis, eine Erlaubniszwingende Behörde, für die Ausübung der Straßenkunst um eine Erlaubnis fragen zu müssen. Wenn es bei dem Erlaubniszwang für Straßenkunst, nicht darum ginge die Erlaubnis nicht zu jeder Zeit und über jedes verhältnismäßige hinaus erteilen wollen, können zu müssen.
Soweit „ich“ über den verfassungsrechtlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) beweise, dass die Absicht und Tätigkeit, in den Fußgängerzonen, Kunst zu vermitteln, mit keiner Gewerbe- oder straßenrechtlichen Erlaubnisverweigerung verboten werden kann. Werde ich, über die gesellschaftspolitischen Institutionen,. bis hin zum Petitionsausschuss NRW lächerlich gemacht. Will man mir voller Häme gegenhalten, dass mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung, keineswegs die Rechtskraft aufgehoben werde, dass Straßenkunst
( auch in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie) nicht zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise erlaubt werden muss. Und Niemand nimmt dem Gesellschaftspolitischen Wahnsinn Notiz. Selbstverständlich, ist ein Prüfungsbescheid, aus Karlsruhe, kein Urteil. Aber auch keine höchstrichterliche Weisung, die Kunstfreiheitsgarantie zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise, mit einem Erlaubnisvorbehalt, abgeschafft werden darf.
Drei Jahrzehnte werden ich und andere Straßenkünstler mit der Erlaubnisverweigerung, aus den kommunalen Fußgängerzonen der BRD verjagt. Den Nebenwirkungen, Verwirrung und Ohnmacht, kann ich auch keinen Arzt oder Apotheker um Hilfe fragen. Am wenigsten die Gewerkschaft Kunst, die schmeißen mich einfach, als Querulant, aus den Mitgliederbezahlten Kunstschutz des Bundesverband bildender Künstler BBK-KÖLN raus.
Begründung: Der Kunstschutz der Straßenkunst ist nicht unser Bier, Kunstfreiheit wird über den BBK nur Kunstschaffenden Mitglieder erkämpft, die sich einem behördlichen Straßenkunstverbot anpassen können, Obrigkeitshörig sind.
-----
Heute ist der allgemeine Vorbehalt gegen Straßenkunst, hier auf Sinngehalt gekürzt aufgehoben: (vgl. ... BVerwG, 04.07.1996 (Az.: 11 B 23/96) … „…Welches Gewicht die Gründe haben müssen, die Erlaubnis für eine Religions- oder Kunstausübung rechtfertigen können, läßt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur im jeweiligen konkreten Fall entscheiden. Ergibt die Einzelfallprüfung, daß die beabsichtigte Straßenbenutzung weder die durch Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG im Kern geschützten Rechte der Verkehrsteilnehmer noch das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) noch andere Grundrechte ernstlich beeinträchtigt, so besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung. Der erwerbswirtschaftliche Versagungsgrund, ist für die Bilderverkaufende Straßenkunst ohne Bedeutung.“
Sicher wäre ich auch mit Anspruch auf eine Erlaubniserteilung, über Straßenkunst nicht reich oder berühmt geworden. Hier aber wurde ich durch öffentliche Gewalt, permanent aus der Künstler-Selbsthilfe in die Sozialhilfe Abgedrängt. und muss jetzt erleben, Dass es dem Kulturamt-Düsseldorf oder der Kulturminister NRW. M. Vesper. wenig interessiert, wie ich der aufgezwungenen Armut Rehabilitiert, Bzw. mit der Zweckbestimmung („Künstlerhilfe“), ein Neuanfang finanziert werden kann.
Begründung: Künstlerhilfe, für unschuldig in Not geratene Bildermaler, gibt es nur für Künstler, die der Imagepflege Stadt oder Staat bereits was Bedeutendes geleistet haben, aber nicht für Hausgemachte Verlierer.
Noch ist meine Absicht und Tätigkeit Kunst herzustellen, nicht verkümmert oder Nutzlos geworden. Dem Feuer unter der Asche, kann aber nur noch ein Stadt- oder sonst verbilligter Werkraum helfen. Den ich mit 32 Euro Sozialhilfe auf den offenen Vermietermarkt nicht bezahlen kann. Wieso nennt die Kulturbehörde Düsseldorf, mich jetzt einen querulanten Jammerlappen, weil ich nicht verstehe, dass ich wegen Desinteresse der Allgemeinen und Düsseldorfer Öffentlichkeit, ein Verlierer wurde und bleibe?

Mit freundlichen Grüßen. ---
G. Rupp
http://home.arcor.de/kunstmacher2/


E-Mail Profil Nachricht senden Zitat
Seite: 1
[ - Beantworten - ] [ - Drucken - ]
Forum > Ausstellungen & Galerien > Kunstfreiheitsverbot- langer Text



  Ähnliche Beiträge
Gestartet von
Antworten Letzter Beitrag
Möchte nicht länger nur Gast sein !
Gast
5 20.12.2003 um 17:54 Uhr
von Parthum Tom

Sie möchten hier mitdiskutieren? Dann registrieren Sie sich bitte.




 
Neue Kommentare

Zufallsobjekt

Literaturportal | Anti-Literatur | seelengruende | Suchmaschine | Moderne Lyrik | Polen

Rechtliches | Datenschutz | FAQ | Gästebuch | Impressum | Partnerseiten | Seite empfehlen

© 2002-2026 by Arne Baganz / zerovision.de
xarto.com v2.96 erstellte diese Seite in 0.020843 Sekunden.