Zitat:
Die Vermarktung ist wieder eine Kunst für sich...Hat was mit
Prostitution zu tun.
Günther, wie sieht denn die Rechtslage für dich aus, wenn
du ein künstlerisches Nebengewerbe anmeldest?
klar Nebengewerbe, ganz einfach. für die Prostution Bilder
auf der Straße zu verkaufen zu dürfen, holt Mann sich einen
Gerwebeschein, dann aber biste wieder auf den Zuhälter
Behörde angewiesen, den dann brauchste seine Zuzstimmung
"Sondernutzungserlaubnis.
Wenn du jetzt nicht bereit bist dem Zuhälter der Behörde in
den Arch zu kriechen, dann hasste keinen rechtsanspruch auf
die Kunstfreiheitsgarantie.
Eh, ich meine der Sondernutzungserlaubnis.
Günther