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--- Die Frage...hinter der Frage?

bsucher - 11.06.2004 um 12:50 Uhr

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Diese Nachricht wurde von bsucher um 21:17:22 am 21.06.2004 editiert

Günter Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf
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Heute gilt es Selbstverständlich, was die Stadt Düsseldorf Jahrzehnte bürokratisch und Rechtssystematisch nicht gelten lassen wollte.
man hat mich von Pontius bis Pilatus gezwungen, dem Selbstverständnis in den 60er sogar einen Namen erfunden, um das Selbstverständliche als unerwünschte Berufsausübung verbieten dürfen zu können. Und jeder wusch seine Hände in Unschuld.
Nachdem das Selbstverständliche, dem gesellschaftspolitischem Verwirrspiel geklärt, siehe:
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[URL] http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Faelle/strassenkunst-l oesung.htm]http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/Fael...nst- loesung.htm[/url]
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Und das damit verbundene persönliche Schicksal offen liegt.
Siehe auf meiner Homepage dargelegt.
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[URL] http://home.arcor.de/kunstmacher2 [/URL]
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Will es keiner gewesen sein. Der das Kommunikationsrecht auf der Straße verboten sehen wollte.
Bis in die höchste politische Entscheidungsgewalt des Landes NRW. Begründet man es Heute so: was habe ich nach dreißig Jahren mit deinem Kommunikationsverbot zu tun. Die Befürworter sind nicht mehr im Amt und die Rechtsprechung dazu unangreifbar.
Also verpiss dich und lass uns mit dem alten Scheiß in Ruhe.
so auch Herr Eisele und Frau Schröder.
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Sicher wäre ich, auch mit einer anerkannten Kommunikationserlaubnis, in den Fußgängerzonen, Kunst vermitteln zu dürfen, nicht reich oder berühmt geworden. Mit der neuen Berufsbezeichnung „Straßenkunst“, hätte ich der allbekannten Künstlerarmut mir aber selbst helfen können.
Und wäre nicht gezwungen, mich von Unmenschen aus dem Kulturamt-Düsseldorf aus dem Kulturministerium NRW. M. Vesper verarschen zu lassen. Weil es die Leute wenig interessiert, wie Ich aus dem Schlamassel raus, einen Neuanfang finanzieren kann.
Begründung: Künstlerhilfe, für unschuldig in Not geratene Bildermaler, gibt es nur für Künstler, die bereits was geleistet haben, aber nicht für Hausgemachte Verlierer.
Denn Niemand hat sie aufgefordert, sich für das Recht der Straßenkunst zu verwenden.
Das war allein Ihr Bier und kein Gesellschaftspolitisches.
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Noch ist meine Absicht und Tätigkeit, zumindest Bilder malen, können wollen zu müssen, nicht verkümmert oder Nutzlos geworden. Dem Feuer unter der Asche, kann aber nur noch ein subventionierter Werkraum helfen.
Den ich mit 32 Euro Taschengeld abzüglich Grundversorgung Sozialhilfe, auf den offenen Vermietermarkt nicht bezahlen kann.
des Jammers einziger Sinn ist. ich benötige einen Stadtsubventionierten Werkraum mit Wohnmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen.
Günter. Rupp
alias besucher




Gast - 14.06.2004 um 15:51 Uhr

Warum nicht? Man kann immer noch entscheiden, ob man sich an die Verbote hält oder nicht. Den Graffittischmierern und Scheibenzerkratzern sind die Gesetze doch auch egal.



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