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pencilart - 30.05.2004 um 11:50 Uhr

Hallo zusammen,
folgende Frage stelle ich mir seit Kurzem:
Verletzte ich das Copyright eines Fotografen, wenn ich seine Fotografie als Vorlage für ein Bleistiftportrait benutze und meine Zeichnung auf meiner Homepage ausstelle, versehen mit dem Hinweis, dass die Originalvorlage von dem und dem Fotografen ist? Muss man tatsächlich den Urheber (der Vorlage) um Erlaubnis bitten seine eigene Arbeit (die Zeichnung) auf die eigene HP packen zu dürfen
Habe gerade so einen Fall, wo ich mich an den Fotografen gewendet habe, bevor ich überhaupt mit meiner Zeichnung angefangen habe, dieser sich aber bis heute nicht bei mir gemeldet hat. Aber meine Arbeit ist doch meine Arbeit, oder nicht?




Bialasmanfred - 24.11.2007 um 12:12 Uhr

Zitat:

Hallo zusammen,
folgende Frage stelle ich mir seit Kurzem:
Verletzte ich das Copyright eines Fotografen, wenn ich seine Fotografie als Vorlage für ein Bleistiftportrait benutze und meine Zeichnung auf meiner Homepage ausstelle, versehen mit dem Hinweis, dass die Originalvorlage von dem und dem Fotografen ist? Muss man tatsächlich den Urheber (der Vorlage) um Erlaubnis bitten seine eigene Arbeit (die Zeichnung) auf die eigene HP packen zu dürfen
Habe gerade so einen Fall, wo ich mich an den Fotografen gewendet habe, bevor ich überhaupt mit meiner Zeichnung angefangen habe, dieser sich aber bis heute nicht bei mir gemeldet hat. Aber meine Arbeit ist doch meine Arbeit, oder nicht?


Deine Frage ist bereits beantwortet, jede Art von Übernahme eines Werkes eines von Hand erschaffenenm Kunstwerk unterliegt dem Copyright und kann nur in Zustimmung des Künstlers/Fertigers in Arbeit genommen werden.Sollte er sich bis dato nicht gemeldet haben, dann empfehle ich Ihnen die Finger davon zu lassen um keine bösen Überraschungen zu erleben.
MFG. Bialas Manfred




Parthum Tom - 28.01.2008 um 02:01 Uhr

Jedes von Hand geschaffene Werk und sei es
noch so kopiert, ist eine
Eigeninterpretation.

Selbst wenn ich ein Photo, kopiere Ausdrucke
( ohne Erlaubnis ) und es zerknülle ist das eine
Neuinterpretation und ich kann es zu meiner
Collage hängen.
Mit dem richtigen Rechtsverdreher ist sowieso
alles möglich.

Aber ich lasse mich auch gern eines
besseren belehren.




Joerg - 14.03.2008 um 03:14 Uhr

Der Gesetzestext zum Plagiat ist Ersatzlos gestrichen. Das Urheberrecht regelt heute die Wertschöpfung eines Originals. Solange die Zeichnung nicht vorgibt das Originalfoto zu sein, was Betrug wäre, ist das Nutzungsrecht des Fotografen dadurch nicht eingeschränkt.
Ob es dennoch Grundsatzurteile gibt ist als Laie schwer zu sagen, da es aber kein Gesetz gibt, denke ich ist es eher unwahrscheinlich.

Was bleibt ist die moralische Frage, kann ich ein Foto ohne es expressiv zu verändern einfach so abkupfern?




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